Wie sich in Guatemala indigene Gemeinden gegen Bergbaukonzerne zur Wehr setzen

In dieser Folge beschäftigen wir uns mit der Menschenrechtssituation der indigenen Gemeinden in Guatemala. Dort kämpft Ubaldino García Canan gegen eine Antimonbergbaulizenz im Südosten Guatemalas, die im Jahr 2016 ohne die Zustimmung der umliegenden Gemeinden vergeben wurde. Antimon ist ein Halbmetal das unter anderem als Flammschutzmittel in Kunststoffe und auch im metallischen Bereich für Bleisäurebatterien eingesetzt wird. Das Bergbauunternehmen Cantera los Manifiales sorgt für Umweltverschmutzung in der ganzen Region.

Als Teil des Indigenen Rates (Consejo Indígena Maya Ch’orti’ de Olopa), setzt sich Ubaldino García Canan für den Recht seiner Gemeinde, die Maya Ch’orti’ de Olopa Chiquimula ein. Oft wird er aufgrund seines friedlichen Widerstandes mit Einschüchterung, Morddrohungen und Kriminalisierung konfrontiert. Im Juli 2021 stellte der Oberste Gerichtshof Guatemalas eine Verletzung des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung fest.

Dieses Recht wurde in der ILO-Konvention 169 international anerkannt. Das internationale Abkommen über indigene und in Stämmen lebende Völker (ILO-Konvention § 169) bietet indigenen und afro-indigenen Gemeinschaften Schutz. Es schreibt vor, dass sie vor der Durchführung von Projekten, Bauvorhaben, Landnutzungsänderungen oder sonstigen Maßnahmen jeglicher Art konsultiert werden.
Das Abkommen wurde 1996 von Guatemala ratifiziert, doch das Recht auf Zustimmung wird, heute noch oft missachtet.